Grundlagen

 

Aspekte der anthroposophischen Sozialtherapie – Grundlagen unserer Arbeit:

Der Mensch ist mit seiner dinglichen, sozialen und ideellen Umgebung existentiell verknüpft. Er erlebt sich ausgestattet mit seinem individuellen kognitiven, emotionalen und motorischen Fähigkeitsprofil als mit seinem Werkzeug, das ihn an den Vorgängen seiner Umgebung teilhaben lässt.

Hierin macht er die Erfahrung, dass er beheimatet ist im Feld seines Könnens, dass er im Zusammenwirken mit anderen Menschen Hilfe erfährt und Hilfe leistet zu gegenseitigem Ausgleich bestehender Unzulänglichkeiten, und dass er als übender Mensch sich so entwickeln kann, dass seine Fähigkeiten wachsen und ihn immer geeigneter machen, die Welt verantwortlich mitzugestalten.

Dass der Mensch diese drei Aspekte seines Wesens verwirklichen kann, ist Voraussetzung dafür, dass seine Menschenwürde gewahrt wird.

Nach dem anthroposophischen Menschenbild wird Behinderung nicht als Ausdruck des Persönlichkeitskernes angesehen, sondern als körperlich bedingte Beeinträchtigung einer als uneingeschränkt geltenden Lebensentfaltung. Hingegen spricht sich der unversehrte Persönlichkeitskern – das „Ich“ des Menschen –  in dem aus, was mit Selbstbewusstsein, Selbstwertgefühl und Selbsterziehung bezeichnet werden kann.

Es ist das Ziel anthroposophisch fundierter Sozialtherapie, Lebensorte zu schaffen, wo Menschen mit und ohne Unterstützungsbedarf sich als Werdende wahrnehmen können. In solchen Gemeinschaftsformen sehen wir den Ausgangspunkt für den Weg zu inklusiver Lebenspraxis.

Rechtliche Grundlagen

Der Verein „Hand in Hand e.V.“ richtet sich in seiner Arbeits- und Schaffensweise nach den geltenden UN- und Bundesgesetzen. Der Verein führt Maßnahmen nach dem 8. Buch des Sozialgesetzbuches der Kinder- und Jugendhilfe, dem 9. Buch des Sozialgesetzbuches zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, sowie dem 12. Buch des Sozialgesetzbuches zur Sozialhilfe durch.

Grundgesetz

Grundannahme der Arbeitsweise innerhalb der Einrichtung ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Im speziellen orientiert sich die Arbeits- und Schaffensweise innerhalb der Einrichtung an den Artikeln 1-5 des GG.

Im Sinne dieser Rechtsgrundlage ist der Verein „Hand in Hand e.V.“ darum bemüht, die Rechte und Integrität seiner Klienten zu wahren und zu schützen. Innerhalb der Einrichtung gilt das demokratische Grundprinzip der Meinungs- und Redefreiheit, sowie das Recht auf die Unversehrtheit der Klienten.

Beteiligung von Menschen mit Hilfebedarf

Der Verein Hand in Hand e.V. ist ein privater Träger und finanziert sich und seine Leistungen zur Teilhabe über das trägerübergreifende Persönliche Budget nach SGB XII §§ 57, der Anspruch der Klienten von Hand in Hand e.V. auf die soziale Leistung leitet sich aus SGB XII §53, sowie SGB XII §56 ab.

Der Verein „Hand in Hand e.V.“ richtet sich in der Beteiligung seiner Klienten nach dem neunten Sozialgesetzbuch zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. In der seiner Grundausrichtung als sozialpädagogische Lebensgemeinschaft definiert der Verein „Behinderung“ im Sinne des SGB IX §2 1-3. In seiner Schaffensweise ist der Verein konzeptionell an den Vorgaben des SGB IX §3, §4 ausgerichtet. Behinderung wird mit Prävention begegnet, um erstens, Einschränkungen im Lebensalltag zu vermindern und um, zweitens, chronischen Behinderungen entgegenzuwirken. In diesem Kontext bemüht sich Hand in Hand e.V. darum, die Lebenswelt seiner Klienten so zu gestalten, dass ein barrierefreier Alltag möglich wird. Weiter wird auf eine ressourcenorientierte Pädagogik hingesteuert, um im speziellen den rechtlichen Vorgaben des SGB IX §4 (3) gerecht zu werden. Behinderte, oder von Behinderung bedrohte Menschen, werden innerhalb der Einrichtung und deren Tätigkeitsfeldern ressourcenorientiert nach ihren spezifischen Fähigkeiten eingeteilt. Der Träger Hand in Hand e.V. bemüht sich um eine bestmögliche Integration und Entwicklungsförderung, seiner Klienten, als auch um deren Autonomie.

Der Verein Hand in Hand e.V. orientiert sich in seiner Integrationsarbeit ferner nach SGB IX §11. Er ist in seinem Handeln um eine bestmögliche Beteiligung seiner Klienten bestrebt, ihnen eine adäquate medizinische Betreuung zukommen zu lassen, die die Lebenssituation und -qualität der einzelnen Klienten bei Bedarf verbessert. Zu diesem Zweck soll der Klientel zu jeder Zeit die Inanspruchnahme von entsprechenden Rehabilitationsmaßnahmen ermöglicht werden. Der Verein Hand in Hand e.V. richtet sich weiter nach SGB IX §33. Er ist bemüht die Teilhabe seiner Klienten am Arbeitsleben zu sichern.

Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung

Der Verein „Hand in Hand e.V.“ richtet sein professionelles Handeln an dem Gesetz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 21. September 2008 aus. Somit sind die Gleichheit, die Würde, die Grundfreiheit und die Anerkennung der Menschenrechte aller Menschen Grundannahmen für das pädagogische und professionelle Arbeiten von „Hand in Hand e.V.“

„Hand in Hand e.V.“ setzt demzufolge auf ein, den Fähigkeiten und Kompetenzen behinderter Menschen angepasstes, Lebensumfeld, um eine möglichst barrierefreie Lebenswelt für seine Klientel zu erschaffen. Demzufolge richtet sich der pädagogische Blick nicht nur auf die Defizite der Klientel, sondern vielmehr auf deren Ressourcen, um diese im Arbeits- und Privatleben optimal fördern und nutzen zu können. Somit sieht die Institution es als ihren Auftrag, den Einfluss der Behinderung auf das Leben des einzelnen Klienten/der einzelnen Klientinnen maximal zu minimieren. Dies geschieht durch entsprechende fachliche/pädagogische Assistenz in den einzelnen Arbeits- und Wohnbereichen. Die Arbeitsweise des Vereins Hand in Hand e.V. geschieht mit dem Klientel statt an dem Klientel, sodass dessen Mitspracherecht, sowie seine Autonomie gestärkt und gesichert wird.

NRW-Landesverordnung

Der Verein Hand in Hand e.V. richtet sich in seiner Arbeitsweise nach dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) und nach den Verordnungen des WTG. Zu Grunde liegt die gesetzliche Definition von Behinderung nach §3. Der Verein Hand in Hand e.V. richtet seine Arbeit insbesondere BGG BRW § 12 aus und zielt in seiner Arbeit darauf ab, die Lebensumstände seiner Klientel dementsprechend konform zu gestalten. In diesem Zusammenhang werden die individuellen Bedürfnisse der Klienten, je nach Alter, Geschlecht und persönlicher Veranlagung im Arbeitsprozess berücksichtigt.

Bundesverordnung

Hand in Hand e.V. richtet sich in seiner Arbeitsweise nach dem Behindertengleichstellungsgesetz-BGG vom 1. Mai 2002. Somit stellt sich der Verein nach Abschnitt 1, §1 BGG die Aufgabe, „[…]die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.[…]“ Der Verein „Hand in Hand e.V.“ führt dementsprechend eine an die Bedürfnisse, Kompetenzen und Ressourcen seines Klientel angepasste Arbeit durch.

Der Verein bietet Hilfen für Menschen mit persönlichen Eigenschaften nach dem BGG Abschn. 1 § 3. Der Verein Hand in Hand e.V. richtet sich in seiner Schaffensweise nach BGG Abschn. 1 §1-6. In diesem Sinne sieht es der Verein als sein Ziel, Menschen mit entsprechenden Einschränkungen nach BGG Abschn. 1 §3, eine adäquate Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Weiter richtet sich der Verein im Speziellen nach BGG Abschn. 9. Der Verein sieht in dem Anerkennen und Tolerieren der individuellen Verständigungs- und Kommunikationsformen seiner Klienten, sowie der persönlichen Bereitschaft seiner Mitarbeiter, sich individuell auf die spezifischen Kommunikationsmöglichkeiten der Klienten einstellen zu können, ein Qualitätsmerkmal seiner Profession.